Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer 81160 – MSC-Kreuzfahrten mit MSC Orchestra von Marseille (Frankreich) nach Genua (Italien) (2023)

GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSMASSNAHMEN

Reisebedingungen nach Kreuzfahrtziel:

Es ist die Pflicht eines jeden, sich vor Reiseantritt über die Reisebedingungen zu informieren. MSC Cruises hat mit den Behörden in allen Regionen und Ländern zusammengearbeitet, in denen die Schiffe anlaufen, um sicherzustellen, dass das Protokoll die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen erfüllt und übertrifft. Die folgenden Informationen können sich ändern.

Mittelmeer:

ANFRAGEN

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (unabhängig vom Alter) keinen Impfnachweis oder Test mehr vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Kanäle der Behörden in Ihrem Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Unter bestimmten Umständen kann diese Empfehlung eine Folge einer zwingenden Anforderung gemäß den geltenden Vorschriften der Gesundheitsbehörden des besuchten Landes oder Hafens sein. Auch an Land müssen Gäste die örtlichen Maskenpflichten einhalten. Diese Regeln können sich ändern.

Gemäß den Richtlinien der italienischen Behörden müssen alle Gäste bei der Nutzung des Bustransfers in Italien eine FFP2-Maske tragen. Gäste ohne FFP2-Maske können den Transfer nicht nutzen.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungfür CHF 28 p.P. Alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden übernommen. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE UND RÜCKKEHR

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Einwanderungsformular (Passenger Locator Form) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Kanäle der Behörden in Ihrem Land zu nutzen.

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Zusätzliche Anforderungen für Reisen nach Israel
Informationen für Transitbesucher in Israel
Alle Gäste müssen eintretendigitales Anmeldeformularvor der Landung in Kusadasi beendet.

Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass bei der Rückkehr in seine Unterkunft die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests eingehalten werden.

Kreuzfahrtgäste müssen ein digitales Einwanderungsformular (Passenger Locator Form – PLF) ausfüllen und das Land der endgültigen Ausschiffung als Zielland auswählen. Alle Namen der Häfen, die das Schiff während der Kreuzfahrt angelaufen hat, müssen in das elektronische System eingegeben werden.

Nordeuropa:

ANFRAGEN

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (unabhängig vom Alter) keinen Impfnachweis oder Test mehr vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

PUTNI DOKUMENTI I VIZA ZA UK

GÄSTE AUS DEM Schengen-Raum* UND AUSLÄNDISCHE EINWOHNER IM SCHENGEN-RAUM

  • Gerade akzeptiertein Reisepass mit einer empfohlenen Mindestgültigkeitsdauer von 3 Monatenbei der Ankunft im Vereinigten Königreich.
  • Ausweise werden nicht akzeptiert, auch wenn Sie während Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich an Bord bleiben.

*Reiseregeln für Gäste aus dem Schengen-Raum sowie aus Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Zypern und Irland (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta). , Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn). Wenn Sie keinen Schengen-Pass besitzen, aber in dem ausgewählten Land leben, beachten Sie bitte, dass Sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Landes verfügen müssen – diese ist nicht gültig, wenn Sie sie gerade verlängern.


FÜR ANDERE GÄSTE

  • Alle Informationen finden Sie hierihr.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Kanäle der Behörden in Ihrem Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 28 p.P. Alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden übernommen. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE UND RÜCKKEHR

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die offiziellen Websites der zuständigen Behörden zu besuchen.

Individuelle Touren sind verfügbar, sofern sie den örtlichen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass bei der Rückkehr in seine Unterkunft die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests eingehalten werden.

Karibik

ANFRAGEN

Die folgenden Anforderungen gelten für Abfahrten ab dem 1. Oktober 2022.

Impfpflicht:

Allen Boarding-Gästen wird dringend empfohlen, sich vollständig gegen COVID-19 impfen zu lassen. Derzeit besteht keine Notwendigkeit für eine Impfung

Wann gilt ein Gast als „vollständig geimpft“?

Gäste, die mindestens zwei Dosen Pfizer, Moderna, Oxford/AstraZeneca haben; Covidshield; Habe Sinopharm, SInovac, Coronavac, Novavax/Covovax. (Außer bei der Einzeldosis von Johnson & Johnson.)

Gäste müssen beim Check-in am Kreuzfahrtterminal ihren Original-Impfausweis oder einen Nachweis über zwei erforderliche Impfdosen vorlegen.

WICHTIG:Gäste, die aus dem Ausland in die Vereinigten Staaten einreisen, sollten sich über die US-Einreisebestimmungen informieren, die derzeit eine vollständige Impfung für alle Personen ab 18 Jahren erfordern. Gäste im Alter von 5 bis 17 Jahren müssen innerhalb von 3 Tagen vor dem Einsteigen einen RT-PCR- oder Antigentest durchführen lassen.

Testanforderungen:

• Für geimpfte Gäste ist die Vorlage eines negativen Tests nicht erforderlich (wird jedoch dringend empfohlen).

• Ungeimpfte Gäste ab 5 Jahren und Gäste, die sich vollständig von einer COVID-19-Erkrankung erholt haben, müssen innerhalb von 3 Tagen vor dem Einsteigen einen negativen COVID-19-RT-PCR- oder Antigentest vorweisen.

Die Tests müssen vom Labor ausgestellt werden. Antigen-Selbsttests werden beim Einsteigen nicht akzeptiert.

Allen Gästen wird empfohlen, ihren COVID-19-Impfstatus und Testergebnisse mitzubringen. Ein Impfnachweis ist beim Einsteigen nicht erforderlich, kann aber an verschiedenen Anlaufhäfen und bei lokalen Sehenswürdigkeiten verlangt werden.

Die Originalbescheinigung über das negative Testergebnis und die vollständige Impfung muss am Terminal (in Papierform oder elektronisch) vorgelegt werden und in einer der folgenden Sprachen vorliegen: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Das COVID-19-Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: die persönlichen Daten des Gastes (kann mit anderen Reisedokumenten überprüft werden), das Datum des Tests, die Identifikations-/Kontaktinformationen des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, die verwendete Testmethode und das negative Testergebnis.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden wöchentlich gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises getestet.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten. Derzeit ist es Passagieren mit Wohnsitz im Iran und in China (außer Hongkong und Taiwan) nicht gestattet, mit uns zu reisen. Ab dem 1. November 2022 dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Singapur mit uns reisen.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Kanäle der Behörden in Ihrem Land zu nutzen.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 32 p.P. Alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden übernommen. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE UND RÜCKKEHR

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Kanäle der Behörden in Ihrem Land zu nutzen.

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden. Besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen.

Antillen

ANFRAGEN

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (unabhängig vom Alter) keinen Impfnachweis oder Test mehr vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Ab dem 1. November 2022 dürfen Passagiere in St. Maarten ist nicht mehr verpflichtet, das Electronic Health Authorization System (EHAS) zu implementieren. Für Covid-19 gibt es keine Einreisebestimmungen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.


Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungbeträgt 25 € pro Person. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung an COVID-19 werden übernommen. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.


Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.


AUSFLÜGE & RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

Südamerika

ANFRAGEN

Die folgenden Anforderungen gelten für Kreuzfahrten, die am 1. Oktober 2022 beginnen. Die folgenden Anforderungen gelten für alle internationalen Gäste, die in Brasilien an Bord gehen.

Impfpflicht:

Alle Gäste im Gästehaus ab 12 Jahren müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.

Wann gilt ein Gast als „vollständig geimpft“?

- Gäste, die spätestens vierzehn Tage vor der Kreuzfahrt mindestens zwei Impfdosen erhalten haben (außer im Falle einer Einzeldosis von Johnson & Johnson). Alle von Anvisa, WHO oder EMA zugelassenen Impfstoffe werden akzeptiert.
- Die Impfbescheinigung muss mindestens den Namen des Passagiers und folgende Impfinformationen enthalten: Firmen- oder Herstellername, verabreichte Dosen und Datum der Verabreichung.

Testanforderungen:

- Für geimpfte Gäste ist die Vorlage eines negativen Tests nicht erforderlich (wird jedoch dringend empfohlen).
- Ungeimpfte Gäste im Alter zwischen 5 und 11 Jahren müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsteigen einen negativen RT-PCR- oder Antigentest vorweisen.

Die Tests müssen vom Labor ausgestellt werden. Antigen-Selbsttests werden beim Einsteigen nicht akzeptiert.

Allen Gästen wird empfohlen, ihren COVID-19-Impfstatus und Testergebnisse mitzubringen. Ein Impfnachweis ist beim Einsteigen nicht erforderlich, kann aber an verschiedenen Anlaufhäfen und bei lokalen Sehenswürdigkeiten verlangt werden.

Die Originalbescheinigung über das negative Testergebnis und die vollständige Impfung muss am Terminal (in Papierform oder elektronisch) vorgelegt werden und in einer der folgenden Sprachen vorliegen: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Das COVID-19-Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: die persönlichen Daten des Gastes (kann mit anderen Reisedokumenten überprüft werden), das Datum des Tests, die Identifikations-/Kontaktinformationen des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, die verwendete Testmethode und das negative Testergebnis.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden wöchentlich gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises getestet.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Reiseziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz im Iran, China, Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Singapur nicht mit uns reisen (gültig bis Oktober 2022).

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEurop Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 28 p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) oder CHF 32 p.P. (Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien und Rotes Meer, Südamerika und Große Reisen) übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit Covid-19. Der Abschluss dieser Versicherung ist nur sofort bei Bestellung oder spätestens 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Sie können sich auch an eine andere Versicherung Ihrer Wahl (z. B. Ihre Reiseversicherung) wenden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE & RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

Südafrika

ANFRAGEN

FÜR ROUTEN NACH MOSAMBIK:
Für vollständig geimpfte Gäste ist die Vorlage eines negativen Tests nicht erforderlich (wird jedoch dringend empfohlen). Ungeimpfte Gäste, Gäste ohne Impfnachweis oder Gäste, die sich vollständig von einer COVID-19-Erkrankung erholt haben, müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsteigen einen negativen COVID-19-RT-PCR- oder Alter-5-Antigentest vorlegen.
Die Tests müssen vom Labor ausgestellt werden. Antigen-Selbsttests werden beim Einsteigen nicht akzeptiert.

FÜR REISEN, DIE NICHT IN MOSAMBIK FÜHREN:

Für alle Gäste ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines Tests gegen COVID-19 nicht mehr erforderlich.

DIE GESAMTE REISE:

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt von Europa nach Südamerika und von Südamerika nach Europa) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEurop Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 28 p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) oder CHF 32 p.P. (Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien und Rotes Meer, Südamerika und Große Reisen) übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit Covid-19. Der Abschluss dieser Versicherung ist nur sofort bei Bestellung oder spätestens 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Sie können sich auch an eine andere Versicherung Ihrer Wahl (z. B. Ihre Reiseversicherung) wenden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE & RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

Dubai, Abu Dhabi und Katar

ANFRAGEN

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (unabhängig vom Alter) keinen Impfnachweis oder Test mehr vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Ab sofort verlangt die Gesundheitsbehörde von Katar von allen Reisenden, die in Katar ankommen, den Abschluss einer örtlichen Krankenversicherung. Dies muss mit einer örtlichen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, die beim MOPH (Ministerium für öffentliche Gesundheit) registriert ist. Der Abschluss einer Versicherung ist ausschließlich online per Kreditkarte unter folgender Verwendungsmöglichkeit möglichVerbindungerworben werden. Sie können zwischen neun verschiedenen Versicherungsarten wählen, der Preis beträgt 50 QAR pro Person (ca. 13 EUR).In der Anlagefinden Sie Hinweise, die Ihnen den Abschluss einer Versicherung erleichtern.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Gästepässe müssen zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 32 p.P. Alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 werden übernommen. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.


AUSFLÜGE & RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

Ägypten, Saudi-Arabien und das Rote Meer

ANFRAGEN

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (unabhängig vom Alter) keinen Impfnachweis oder Test mehr vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macau und Hongkong) anreisen oder auf der Durchreise sind, müssen gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes ein negatives Antigen-/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Für die Einschiffung oder den Transit in Jeddah (Saudi-Arabien) müssen alle Inhaber eines saudi-arabischen Reisepasses (12 Jahre und älter) gemäß den Covid-19-Bestimmungen Saudi-Arabiens vollständig geimpft sein.

Für alle Gäste, die eine Grand Voyage (Positionskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reiseregeln. Bitte informieren Sie sichihr.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.


SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Gästepässe müssen zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise ist ein elektronisches Transitvisum erforderlich und eine Gebühr zu entrichten. Wir arbeiten derzeit mit den lokalen Behörden zusammen, um diese Kosten zu vermeiden oder zu reduzieren. Der Antrag für ein elektronisches Transitvisum kann einige Tage vor der Ankunft im Hafen gestellt werden. Weitere Informationen folgen schnellstmöglich.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEurop Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 28 p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) oder CHF 32 p.P. (Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien und Rotes Meer, Südamerika und Große Reisen) übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit Covid-19. Der Abschluss dieser Versicherung ist nur sofort bei Bestellung oder spätestens 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Sie können sich auch an eine andere Versicherung Ihrer Wahl (z. B. Ihre Reiseversicherung) wenden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE UND RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

Große Reisen und Weltreisen

ANFRAGEN

Die folgenden Anforderungen gelten für Abfahrten ab dem 1. Oktober 2022.

Impfpflicht:

Alle Gäste ab 12 Jahren gehen an Bord des Schiffesmüssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.

Wann gilt ein Gast als „vollständig geimpft“?

- Gäste, die mindestens zwei Dosen eines von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoffs (außer im Fall einer Dosis von Johnson & Johnson) oder einen im Zielland zugelassenen alternativen Impfstoff erhalten haben. Alle Gäste müssen einen Impfnachweis vorlegen.

Testanforderungen:

• Alle Gäste ab 5 Jahren müssen, unabhängig vom Impfstatus, innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsteigen einen negativen Covid-19 RT-PCR- oder Antigentest vorweisen.

Wichtig:Gäste, die während ihrer Reiseroute auf den Bermudas ankommen, sind von der Vorlage einer Einreisegenehmigung befreit.

Die Tests müssen vom Labor ausgestellt werden. Antigen-Selbsttests werden beim Einsteigen nicht akzeptiert.

Alle Gäste müssen ihren COVID-19-Impfstatus oder Testergebnisse mitbringen, da diese an verschiedenen Docks und lokalen Attraktionen erforderlich sind.

Die Originalbescheinigung über ein negatives Testergebnis oder eine vollständige Impfung muss am Terminal (in Papierform oder elektronisch) vorgelegt werden und in einer der folgenden Sprachen vorliegen: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Das COVID-19-Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: die persönlichen Daten des Gastes (kann mit anderen Reisedokumenten überprüft werden), das Datum des Tests, die Identifikations-/Kontaktinformationen des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, die verwendete Testmethode und das negative Testergebnis.

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unseremFAQ-Bereich.

SONSTIGE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland internationale Reisebeschränkungen gelten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten die aktuellen Regelungen für die angeflogenen Destinationen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Regelung umgewandelt werden. An Land gelten stets die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erforderlichen Visa/Pässen und Einreisebestimmungenihr.

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung speziell gegen die Risiken der COVID-19-Erkrankung wie z. B. Stornierung, Abbruch, Rückführungskosten, Quarantänekosten, medizinische Versorgung und Kosten für Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie nicht versichert sind, beachten Sie bitte, dass Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, die MSC Kreuzfahrten nicht übernimmt.

Zusätzlich zu der von MSC übermitteltenEuropa Assistance COVID-19-Versicherungkostet CHF 32 p.P. (MSC Grand Voyages) oder CHF 45 pro Person (MSC World Tour) decken alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19. Die Versicherung kann direkt bei der Reservierung oder spätestens 30 Tage vor Antritt der Kreuzfahrt bestellt werden.

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern diese die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherung sollte Sie und Ihre Begleiter für den Rest der Reise abdecken.

AUSFLÜGE UND RÜCKKEHR

Individuelle Ausflüge sind wieder möglich, sofern sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können auch selbstständig von Bord gehen. Für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, Reiseziele bei einem MSC-Landausflug zu erkunden.

Für inländische oder internationale Mobilitätszwecke kann weiterhin ein COVID-19-Test oder ein digitales Antragsformular (Passenger Locator Form – PLF) erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnsitz die örtlichen Einreisebestimmungen bezüglich COVID-19-Tests erfüllt.

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Author: Gregorio Kreiger

Last Updated: 06/15/2023

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Name: Gregorio Kreiger

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